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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Der Kunde/Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

 

I. Allgemeines

 

1. Die nachfolgenden AGB gelten für dem gesamten Geschäftsverkehr mit Florian Radke, nachfolgend Videograf/Fotograf genannt. Sie gelten mit Annahme eines Angebots bzw. mit Beauftragung des Videografen als akzeptiert. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn sie in schriftlicher Form vorliegen.

2. Diese AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

3. „Videos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Videografen/Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Bewegtbild, Ton, Bildfolgen, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)

4. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Videografen/Fotografen hergestellten Produkte, insbesondere Bildaufnahmen, gleich in welcher technischen Form oder mit welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Diapositive, Negative usw.).

 

II. Nutzungs- und Urheberrecht

 

1. Dem Videografen/Fotografen steht das Urheberrecht an den Werken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu gemäß § 2 Abs.1 Urheberrechtsgesetz.

2. Die vom Videografen/Fotografen hergestellten Videos/Filme und Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt der Videograf/Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Videografen/Fotografen über.

5. Der Besteller eines Videos i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Produkt zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

6. Bei der Verwertung der Videos kann der Videograf/Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Videos (Bild und Ton) oder des Fotos genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Videografen/Fotografen zum Schadensersatz.

7. Die Originaldateien verbleiben beim Videografen/Fotografen.

8. Dem Videografen/Fotografen wird das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Film- und Fotodateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Er darf die Filmdateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Film- & Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden.

9. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

 

III. Honorare, Eigentumsvorbehalt, Ausfallhonorar

 

1. Für die Herstellung der Videos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Materialkosten, Studiomieten, Mietequipment etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. (Kleinunternehmerregelung)

2. Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 8,12% p.a. zu verzinsen sowie zusätzlich mit einer gesetzlichen Verzugspauschale von 40 EUR gemäß § 288 BGB. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Videos Eigentum des Videografen/Fotografen.

4. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Videografen/Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Videograf/Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5. Storniert der Auftraggeber den Auftrag aus welchem Grund auch immer, steht dem Videografen/Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: 4 bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin: Einbehalt der Anzahlung (wenn keine Anzahlung vereinbart wurde, werden 30% des vereinbarten Honorars einbehalten). Ab 3 Tagen vor Produktionsbeginn 50 % der im Angebot kalkulierten Restsumme (wenn keine Anzahlung vereinbart wurde, werden 50% des im Angebot kalkulierten Honorars einbehalten). Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten, Miet-Equipment usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Storno-Gebühr von Florian Radke.

6. Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höhere Gewalt) verhindert und kann den gebuchten Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, einmalig kostenfrei einen Ersatztermin für das Shooting in Anspruch zu nehmen. Bei wiederholtem Verschieben werden regulär 60,00 Euro Ausfallhonorar pro Verschieben berechnet.

7. Der Videograf/Fotograf ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Shootingtermin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Auftraggeber wird hiervon telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.

 

IV.  Haftung

 

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Videograf/Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts oder Daten haftet der Videograf/Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern oder anderen digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.

2. Der Videograf/Fotograf verwahrt die Daten, Fotos und Videos sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Videos nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

3. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

4. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstarbeiten ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

 

V. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Videografen/Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Videograf/Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Auftraggeber dem Videografen/Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht.

 

VI. Leistungsstörung

 

1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Videograf/Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Videografen/Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Videograf/Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Videografen/Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Videograf/Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

2. Liefertermine für Videos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Videografen/Fotografen bestätigt worden sind. Der Videograf/Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

VII. Datenschutz

 

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Videograf/Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Genauere Informationen zum Datenschutz/DSGVO, sind im Impressum auf www.florian-radke.com für Sie bereitgestellt.

 

VIII. Vertragsstrafe, Schadenersatz

 

Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von Florian Radke erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild- und Tonmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 1000,- € pro Werk und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.

 

Durch die Ziffer in III.1.AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

 

IX. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel

 

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Videografen/Fotografen. Vorbehalten wird das Recht, die AGB´s zu ergänzen oder zu ändern.

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

5. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Filmemachers als Gerichtsstand vereinbart.

 

Die AGB gelten ab dem 01.01.2020. 

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